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allg. Ferien

Der Ferienanspruch wird durch den Lehrvertrag geregelt und ist durch die Lernenden zu verwalten.

Der Betrieb versucht auf die Bedürfnisse der Lernenden Rücksicht zu nehmen.

Lernende, welche in der Lernwerkstatt arbeiten beachten bitte, dass die Betriebsferien der Lernwerkstatt Vorgegebene Ferien sind und die Ferien zu dieser Zeit genommen werden müssen.

Alle Lernenden haben ihre Ferienplanung bis Ende Februar wie folgt abzuschliessen:

  • Eintrag aller Ferientage für das ganze Kalenderjahr im Time Tool
  • Eintrag der Ferien im Kalender (Outlook)
  • Eine Zusammenfassung der Ferien soll dem PB / BB per E-Mail zugestellt werden zur Ablage im e-dossier

Die Ferientage sollen in dem Kalenderjahr verbraucht werden wo sie Entstehen. Nur in Ausnahmen sollen Ferientage (max 5) in das nächste Kalenderjahr übernommen werden.

Zu beachten bei den frei verfügbaren Ferien

  • Ferien an Schultagen oder Tagen wo ÜKs stattfinden sind nicht gestattet (siehe auch Schulabsenz)
  • Ferien bis 3 Tage sind mit dem Praxisbildner abzusprechen
  • Auszubildenden muss das Geschäft mindestens 2 Wochen am Stück bewilligen. Dies ist auch der Grund, wieso wir Betriebsferien in der Lernwerkstatt haben.
  • Auch bei den Auszubildenden, wird der Feriensaldo pro Kalenderjahr gerechnet.