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Spesen ÜKs

Der Besuch der Überbetrieblichen Kurse ist zwingend. Gemäss der Berufsbilldungsverordnung dürfen dem Auszubildenden keine zusätzliche Kosten entstehen durch den Besuch des Üks.

Seit August 2022 gilt folgende Regelung:

  • Mittagessen gelten als "normale" Spesen und können im Spesentool abgerechnet werden

  • Fahrten zum ÜK Standort sind nur dann Anrechnungsberechtigt, wenn der Standort des ÜKs nicht dem Ausbildungsstandort (in unserem Fall Unterentfelden) entspricht. Es können nur die Fahrt vom Arbeitsortz zum ÜK Standort verrechnet werden. Sollte der Wohnort auf dem Weg zwischen Arbeitsort und ÜK Standort sein, so darf nur der Weg zwischen Wohnort und ÜK Standort abgerechnet werden.

Spesenablauf

Bitte lass dir von deinen Kollegen den Spesenprozess erikären oder schaue es mit deinem Praxisbildner an.